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Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 87b SGB XI für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf

Für Bewohner mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung oder der von der privaten Pflegeversicherung des Bewohners beauftragte Gutachter im Rahmen der Begutachtung nach § 18 SGB XI als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt hat, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben (§ 45a SGB X), unterbreitet das Heim ein spezielles zusätzliches Betreuungsangebot, das über die soziale Betreuung nach §7 dieses Vertrages hinausgeht. Bewohner sind berechtigt, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, wenn die Pflegekasse oder der private Versicherer einen erheblichen zusätzlichen Betreuungsbedarf nach § 45a SGB XI festgestellt haben.

Zusätzliche Betreuungsleistungen sind Leistungen zur Aktivierung und Betreuung der anspruchsberechtigten Bewohner, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betroffenen Menschen positiv beeinflussen können. Das zusätzliche Betreuungsangebot umfasst die Motivation, Betreuung und Begleitung zum Beispiel bei folgenden Alltagsaktivitätten:

  • Täglich Zeitung leen
  • 10-Minuten-Aktivierung
  • Tierbesuchsdienst
  • Malen und Basteln
  • Bewegungsübungen
  • Lesen und Vorlesen
  • Backen
  • Leichte Gartenarbeit
  • Anfertigung von Erinnerungsalben und Orndern
  • Fotoalben anschauen
  • Brett- und Kartenspiele
  • Musik hören und singen
  • Spaziergänge und Ausflüge
  • Besuch von Veranstaltungen (z.B. Seniorenfrühschoppen, Odenwälder Bauernmarkt usw.)

Hans und Elfriede Nollert bei Bewegungsübungen
knapp
Familie Knapp bei der Fastnachtsfeier